Sonderprogramm
Sie beabsichtigen größere Investitionen zu tätigen? Für die Finanzierung von Betriebsmitteln benötigen mehr als 25.000Euro?
Das Sonderprogramm, gegenfinanziert durch die KfW Bankengruppe, fördert insbesondre mittelständische Unternehmen, die grundsätzlich wettbewerbsfähig sind und deren Vorhaben positive Zukunftsaussichten aufweisen. Auch Betriebsmittel (Warenlager, sonstiger Liquiditätsbedarf, zum Beispiel durch Anschlussfinanzierungen) sind mit eingeschlossen.
WO?
Der Antrag ist vor
Beginn des Vorhabens bei einem Kreditinstitut
eigener Wahl zu stellen.
Dabei darf der Kreditbetrag 50 Millionen Euro pro Vorhaben nicht überschreiten.
Ihre VORTEILE:
- Haftungsfreistellung
Für Investitionsvorhaben ist auf Antrag Haftungsfreistellung des Kreditinstituts von 90% oder optional 50% möglich.
Für die Finanzierung von Betriebsmitteln kann Haftungsfreistellung von 60% beantragt werden.
- bei Investitionen in der Regel bis zu 5 oder bis zu 8 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr.
- Auf Wunsch ist bei Kreditlaufzeiten bis zu 3 Jahren auch die Gewährung eines endfälligen Darlehens möglich.
- Finanzierung
von Betriebsmitteln beträgt die Laufzeit bis zu 5 Jahre
- bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr in der Variante "Standard" und
- bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren in der Variante "Flexibel".
- Die Gewährung eines endfälligen Darlehens ist ebenfalls möglich: in der Variante "Standard" bei Kreditlaufzeiten bis zu 3 Jahren und in der Variante "Flexibel" bei Kreditlaufzeiten bis zu 5 Jahren.
Um Ihr Vorhaben möglichst überzeugend zu präsentieren, sollten sie auf die Unterstützung eines Beraters zurückgreifen. Mit ihm können Sie die Zweckbestimmung Ihrer Investition plausibel in einem Plan darlegen.